BERLIN HAT NUN EINEN TIERSCHUTZBEIRAT
Mit einem Tierschutzbeirat stellt sich Berlin im Bereich des Tierschutzes stärker auf. Der Tierschutzbeirat bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat die Aufgabe, die Senatsverwaltung in Fragen des Tierschutzes zu beraten und die Arbeit auf diesem Gebiet im Land Berlin durch eigene Anregungen zu fördern und zu unterstützen.
TIERHEIM FINANZIELL GESTÄRKT
Auf unser Grünes Drängen hin hat das Tierheim Berlin erstmals eine institutionelle Förderung im Doppelhaushalt 2018/2019 erhalten. Ein erster, wenn auch kleiner Schritt in die richtige Richtung. Darauf müssen wir aufbauen und dem Tierschutzverein Berlin Schritt für Schritt die finanziellen Sorgen nehmen. Denn der Verein gibt allen Tieren Berlins ein Zuhause.
ERSTMALS EINE HAUPTAMTLICHE TIERSCHUTZBEAUFTRAGTE
Mit der hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten stärken wir den Tierschutz in der Hauptstadt. Für Tierschutzorganisationen und Bürger:innen wurde so eine Ansprechpartnerin und eine beratende Stimme in allen Fragen des Tierschutzes geschaffen. Als Stabstelle bei der zuständigen Staatssekretärin Margit Gottstein hat die Tierschutzbeauftragte die für ihre Arbeit notwendige Unabhängigkeit.
WIR REDUZIEREN TIERVERSUCHE
Noch immer leiden Tausende Tiere in Berliner Laboren in grausamen Versuchen. Wir verschließen uns nicht per se der Forschung. Aber wir müssen Wege beschreiten, die das Leid der Tiere verringern und Alternativen schaffen, mit denen Forschungsergebnisse auch wirklich auf den Menschen übertragbar sind. Das schaffen wir mit Geld und neuem Personal.
WIR UNTERSTÜTZEN DIE TIERTAFEL BERLIN
Für uns Grüne ist soziales Engagement ein Herzensthema. Wenn dies gepaart mit Tierschutz auftritt, sind wir ganz aus dem Häuschen. Die Berliner Tiertafel hilft Menschen, die in finanzielle Not geraten sind, mit Futtermitteln und Zubehör für ihre Haustiere. Daher haben wir sie finanziell und bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten unterstützt.
TIERSCHUTZ-VERBANDSKLAGERECHT GIBT TIEREN EINE STIMME
Tiere können naturgemäß nicht selbst Klage erheben und sich deshalb nicht gegen rechtswidriges Handeln oder Unterlassen seitens der Behörden wehren. Mit dem Tierschutz-Verbandsklagerecht, haben wir diesen Missstand dahingehend beendet, dass anerkannte Tierschutzorganisationen künftig stellvertretend für die Tiere klagen können.